Allgemeine Geschäftsbedingungen
Apm- Schinn
Stand 03/2014


1. Allgemeines
Allen Lieferungen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Die Einkaufsbedingungen oder etwaige andere Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, und wir widersprechen diesen ausdrücklich. Von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat keinen Einfluß auf die Gültigkeit des übrigen Inhalts unserer Geschäftsbedingungen.

2. Angebot und Vertragsschluß
Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend. Abbildungen sowie Angaben über Maße und Gewichte sind unverbindlich; aus irgendwelchen Gründen erforderliche oder zweckmäßige Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor.
Mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen erhalten durch unsere schriftliche Bestätigung Rechtswirksamkeit sofern der Käufer nicht innerhalb 7 Tagen schriftlich wiederspricht. Ist eine schriftliche Bestätigung nicht erfolgt, so kommt ein Vertrag zu den vorliegenden Bedingungen gleichwohl mit Auslieferung der Ware oder Rechnungsstellung an den Kunden zustande.
Für Nachteile und Schäden, die durch unvollständige oder nicht hinreichend genaue Angaben im Auftrage verursacht sind, haften wir nicht. Alle Angaben zu Liefergegenständen in Angeboten sowie Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Solche Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Die Haftung für Vermögensschäden aufgrund ungenauer Angaben und Auskünfte ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sofern nicht anderes vereinbart, werden gebrauchte Waren verkauft wie besichtigt.

Der Verkäufer hat dem Kaufinteressenten vor Vertragsabschluss Gelegenheit zur Besichtigung zu geben.

Findet keine Besichtigung durch den Käufer statt, so gilt der Zustand des nicht neuen Liefergegenstandes als bekannt und vom Käufer akzeptiert.

Eine Gewährleistung für Zustand und Funktion der Maschine wird nicht übernommen!

2.1. Storno und Vertragsaufhebungen, Nichterfüllung des Kaufvertrages
Bei Stornierungen, Vertragsänderungen- oder Nichterfüllung des Kaufvertrages sind wir berechtigt entweder den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen oder ohne Nachweis 25 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz zu fordern, sofern der Käufer nicht einen geringeren Schaden nachweist.  Diese Bestellungen auf Abruf sind spätestens nach 6 Monaten- ausgehend vom Auftragsdatum- vom Käufer abzurufen. Wird nicht rechtzeitig binnen einer angemessenen Nachfrist, die wir dem Käufer setzen, mit den erforderlichen Einzelangaben abgerufen, sind wir berechtigt, nach unserem Ermessen entweder ohne Abruf zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preis zu liefern, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, oder von dem Rückständigen Teil des Vertrages zurückzutreten. Kosten die und durch Stornogebühren von Vorlieferanten in Rechnung gestellt werden sind in vollem Umfang vom Käufer zu übernehmen.

2.2. Storno und Vertragsaufhebungen, Nichterfüllung des Kaufvertrages
Wird im Falle einer Betriebsauflösung der Vertrag nicht eingehalten, so kann dieser sofort aufgelöst werden und eine Gebühr von 25 % der veranschlagten Verkaufssumme wird unverzüglich fällig. Vertragsbruch kann Nichteinhaltung von Vertragsinhalten und Nebenabsprachen sein. Dazu gehören unter anderem die Nichteinhaltung von Zusagen über Verladehilfen, Verladegeräte, Zufahrtsrechte, Zutrittsrechte  oder technischer Zustand der Maschinen und Anlagen.

3. Lieferzeit
Lieferzeitangaben gelten stets als annähernd vereinbart, es sei denn, daß sie ausdrücklich als „Fix-Termin“ vereinbart sind. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten.
In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Behinderungen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Betriebsanlaufzeit hinauszuschieben oder von dem Vertrage, soweit er noch nicht erfüllt ist, ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Nachlieferung zustehen.
Ist die Lieferzeit um mehr als 14 Tage überschritten, so erklären wir dem Auftraggeber auf sein schriftliches Verlangen innerhalb von 1 Woche nach Zugang seiner Aufforderung, ob wir vom Vertrage zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern. Nach ergebnislosem Ablauf der Erklärungs- oder angemessenen Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrage zurückzutreten; in diesem Falle stehen den Vertragspartnern keine Ansprüche irgendwelcher Art gegeneinander zu.

4. Preise
Unsere Preise sind Nettopreise, die sich um die nach den gesetzlichen Bestimmungen jeweils geltende Mehrwertsteuer erhöhen; sie gelten mangels abweichender Vereinbarung ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Zoll und Versicherungskosten nicht ein.
Ist Lieferung „frei Abladestelle“ vereinbart, so ist das Vorhandensein einer befahrbaren Straße vorausgesetzt; die erwähnte Vereinbarung umfaßt weder unsere Verpflichtung zum Abladen noch dessen Kosten.
Treten zwischen Vertragsschluß und Lieferung Lohnerhöhungen und/ oder Materialverteuerung ein, so sind wir berechtigt die Preise entsprechend zu erhöhen.

5. Zahlung
Zahlung ist, wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ohne Mahnung über die allgemeinen Verzugszinsen hinaus die durch Kreditbeanspruchung entstehenden Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.
Werden vorstehende Bedingungen nicht eingehalten und werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, so werden alle unsere Forderungen sofort fällig ohne Rücksicht auf die Laufzeit hereingenommener Wechsel.
Des weiteren haben wir das Recht, entweder vom Vertrage zurückzutreten oder Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen, deren Höhe in unserem Ermessen steht. Treten wir aus den vorgenannten Gründen vom Vertrag zurück, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers schlechthin ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht schriftlich anerkannter Ansprüche oder Forderungen zurückzuhalten.

6. Gefahrübergang, Versand und Versicherung
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware unser Lager oder Lieferwerk verläßt.
Der Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wahl des Verpackungsmaterials, des Transportmittels und Transportweges bleibt uns vorbehalten. Reklamationen wegen Verladung und/ oder Verpackung sind bei unbeanstandeter Übernahme durch den Beförderer ausgeschlossen.

7. Mängelhaftung
Der Besteller hat unsere Ware sofort am Bestimmungsort zu untersuchen und Mängel schriftlich innerhalb 5 Tagen nach Eingang der Ware zu rügen. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung- spätestens 14 Tage nach Eingang der Ware schriftlich zu rügen.
Im Falle einer berechtigten Beanstandung erhält der Lieferant  die Möglichkeit den Schaden zu beheben gegebenen falls nehmen wir die beanstandete Ware unter Ausschluß weitergehender Ansprüche zurück und ersetzen sie kostenlos durch einwandfreie Ware. Ist auch die von uns gelieferte Ersatzware mangelhaft, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und Erstattung des gezahlten Kaufpreises zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung besteht nicht.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Für Fremderzeugnisse haftet der Lieferer nicht.
Ansprüche auf Ersatz des durch eine schlechte Lieferung etwa entstandenen weitergehenden Schadens aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung sind ausgeschlossen.
Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung in dem vorgenannten Rahmen endet nach Ablauf von 6 Monaten, gerechnet vom Eingang der Ware an.

8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Vorbehalt des Eigentums bis zur  vollständigen Bezahlung und restlosen Begleichung aller früher entstandenen sowie künftig aus der Geschäftsverbindung mit uns entstehenden Forderungen; die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Zahlung, solange wir den Gegenwert nicht erhalten haben.
Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware verschafft dem Auftraggeber nicht das Eigentum an der neuen Sache gem. § 950 BGB; die Verarbeitung erfolgt für uns, ohne daß dadurch Verbindlichkeiten zu unseren Lasten begründet werden. Werden unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwerben wir an den Zwischen- und Enderzeugnissen Alleineigentum bzw. Miteigentum im Verhältnis des Einkaufswertes unserer Waren zum Wert des Gesamterzeugnisses. Die Neuerzeugnisse werden insoweit für uns entgeltlich verwahrt. Das Alleineigentum oder das Miteigentumsanteil gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Der Auftraggeber ist nicht  berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ohne, oder nach Be- oder Verarbeitung nach Maßgabe dieser Bestimmung, weiter zu veräußern. Ändert sich die Betriebs- bzw. Gesellschaftsform des Auftraggebers, bleibt der Eigentumsvorbehalt, auch bei Besitzerwechsel, bestehen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles oder bei Zahlungsunfähigkeit hat der Lieferant das Recht, die Ware, ob im losen oder eingebauten Zustand zu demontieren bzw. zurückzuholen. Die Ware wird zum Zeitwert mit den ausstehenden Forderungen verrechnet.
Die für Demontage und Rücktransport anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren gegen alle in Betracht kommenden Risiken angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandeln.
Der Auftraggeber hat uns von Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und/ oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte bezüglich der Waren geltend machen, unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Im Falle von Pfändung ist uns eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der sich ergibt, daß der in diesen Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und daß es sich bei den gepfändeten Waren um die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten handelt; sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides statt zu versichern, daß die Pfändung Forderungen betrifft, die aus der Veräußerung von Waren herrühren, die wir unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben.
Die durch die Geltendmachung unserer Rechte entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

9. Gewährleistung

Außer bei Neuwaren wird der Kaufgegenstand unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft. Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht im Falle fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer, unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung. Der Verkäufer übernimmt außerdem keine Gewähr für das Vorhandensein von Dokumentationen, Konformitätserklärungen, Bedienungsanleitungen u.ä., sowie dafür, dass Gebrauchtmaschinen den heutigen und künftigen sicherheitstechnischen Anforderungen am Einsatzort genügen. Beruht ein Mangel auf Verschulden der Firma APM- Schinn, kann der Käufer unter den unter Ziffer 10. bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

Technische Beschreibungen, Layouts, Prospekte oder sonstige Unterlagen dokumentieren i.d.R. die ursprüngliche Ausstattung oder Ausstattungsoptionen der Maschine zum Zeitpunkt der Erstauslieferung und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, denn die aktuelle Ausstattung der Gebrauchtmaschine kann davon abweichen. Eine solche Abweichung stellt deshalb keinen kaufrechtlich relevanten Mangel dar.

Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Verkäufers für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

10. Haftung

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Verkäufer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur:
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er zugesichert hat,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11.Verjährung

Sollte trotz der Regelung in Ziffer 10 dieser AGB ein Anspruch des Käufers wegen eines Sachmangels bestehen, verjährt dieser mit Ablauf des zwölften Monats nach Übergabe des Kaufgegenstandes. Sonstige der regelmäßigen Verjährungsfrist des BGB unterfallenden Ansprüche verjähren abweichend von der gesetzlichen Regelung ebenfalls mit Ablauf von zwölf Monaten, wobei für den Beginn der Verjährung die Regelung des § 199 BGB maßgebend ist. Ausgenommen hiervon sind Schadenersatzansprüche nach Ziffer 9. „Haftung a-e“ und die nicht dem § 195 BGB unterfallenden Ansprüche; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Sollte auf Käuferseite entgegen den Bestimmungen dieser AGB ein Verbraucher auftreten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen; im Falle Verjährung reduziert auf das gesetzliche Mindestmaß.

12. Muster, Zeichnungen, Werkzeuge
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile und Gerichtsstand ist Kelheim / Regensburg

Apm-Schinn
Werner Schinn
Thüringer Str.19
37284 Waldkappel
Tel.: +49 (0)5656-9239404
Fax: +49 (0)5656-9239402